Der Bundesfinanzhof hat am 26.1.2026 zwei Entscheidungen im Zusammenhang mit der Virtuellen Automatensteuer (§§ 36 ff. RennwLottG) veröffentlicht.
In den Revisionsverfahren (Urteile v. 04.11.2025, IX R 27/24 und IX R 28/24) hat er entschieden, dass die Virtuelle Automatensteuer mit Verfassungsrecht und Europarecht im Einklang steht. Streitgegenstand waren Steueranmeldungen für den Monat Juli 2021.
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 2.4.2025 (Az. X R 26/21) können Gewinne aus dem Online-Pokerspiel in der Variante “Pot Limit Omaha” unter besonderen Voraussetzungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen.