Seit dem Jahr 2023 existiert in Sachsen eine spezielle Glücksspielsteuer auf Online-Casinospiele. Sie findet ihre Grundlage im Sächsischen Spielbankengesetz, das sich im dritten Gesetzesabschnitt der Regulierung und Besteuerung von Online-Casinospielen annimmt. Die Einnahmen der Online-Casinospielsteuer fließen nur dem Land Sachsen zu.
Gegenstand der Online-Casinospielsteuer sind Online-Casinospiele im Sinne des § 3a Abs. 1a S. 2 GlüStV 2021. Dies sind virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen und Live-Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten Bankhalterspiels mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet. Davon umfasst sind etwa Roulette, Black Jack, Pokerspiel-Varianten, bei denen der Veranstalter mit eigenem Risiko mitspielt. Voraussetzung für die Besteuerung ist, dass der Spieler seinen registrierten Wohnsitz (§ 6a Abs. 2 GlüStV 2021) bei Abschluss des Spielvertrages in Sachsen hat. Registrierter Wohnsitz ist der Wohnsitz, den der Spieler bei der Registrierung beim Anbieter angegeben und dort im Spielkonto hinterlegt ist.
Die Online-Casinospielsteuer schuldet nicht der Spieler, sondern der Veranstalter des Online- Casinospiels. Dieser hat die Steuer monatlich anzumelden und abzuführen.
Die Online-Casinospielsteuer bemisst sich nach dem jährlichen Bruttospielertrag aus der Veranstaltung der Online-Casinospiele. Bruttospielertrag ist der Betrag, um den die täglichen Spieleinsätze die Gewinne der Spielerinnen und Spieler übersteigen. Spielverluste eines Spieltages werden mit den Bruttospielerträgen des laufenden Kalendermonats verrechnet.
Die Online-Casinospielsteuer beträgt bei einem jährlichen Bruttospielertrag:
• bis einschließlich 5 Millionen Euro 35 %des Bruttospielertrags,
• für den 5 Millionen Euro übersteigenden Bruttospielertrag bis einschließlich 10 Millionen Euro 45 % des Bruttospielertrags,
• für den 10 Millionen Euro übersteigenden Bruttospielertrag bis einschließlich 20 Millionen Euro 50 % des Bruttospielertrags,
• für den 20 Millionen Euro übersteigenden Bruttospielertrag 55 % des Bruttospielertrags.
Im Jahr der erstmaligen Aufnahme des Spielbetriebs und in den folgenden vier Jahren beträgt die Online-Casinospielsteuer bei einem jährlichen Bruttospielertrag:
• bis einschließlich 5 Millionen Euro 30 % des Bruttospielertrags,
• für den 5 Millionen Euro übersteigenden Bruttospielertrag bis einschließlich 10 Millionen Euro 40 % des Bruttospielertrags,
• für den 10 Millionen Euro übersteigenden Bruttospielertrag bis einschließlich 20 Millionen Euro 45 % des Bruttospielertrags,
• für den 20 Millionen Euro übersteigenden Bruttospielertrag 50 % des Bruttospielertrags.
Hat der Schuldner der Online-Casinospielsteuer für Umsätze, die er aus den in Sachsen veranstalteten Online-Casinospielen erzielt, zugleich Umsatzsteuer zu entrichten, ermäßigt sich die Online-Casinospielsteuer um den Steuerbetrag der Umsatzsteuer.