ONLINE-CASINOSPIELSTEUER

BADEN-WÜRTTEMBERG

Online-Casinospielsteuer

Baden-Württemberg erklärt

Seit dem Jahr 2025 existiert in Baden-Württemberg eine spezielle Glücksspielsteuer auf Online-Casinospiele. Sie findet ihre Grundlage im Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg (LGlüG BW). Die Vorschriften zur Online-Casinospielsteuer finden sich in den §§ 39a ff. LGlüG BW. Ihre Einnahmen fließen ausschließlich dem Land Baden-Württemberg zu.

Gegenstand der Online-Casinospielsteuer sind Online-Casinospiele im Sinne des § 3a Abs.1a S. 2 GlüStV 2021. Dies sind virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen und Live- Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten Bankhalterspiels mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet. Dazu gehören etwa Roulette, Black Jack, Pokerspiel-Varianten, bei denen der Veranstalter mit eigenem Risiko mitspielt.

Steuerbar sind sie nur, wenn die Online-Casinospiele im Geltungsbereich des Gesetzes, also im Land Baden-Württemberg, veranstaltet werden. Dies ist kraft Gesetzes der Fall, wenn der Spieler im Zeitpunkt der Vornahme der zur Entstehung des Spielvertrages erforderlichen Handlungen seinen registrierten Wohnsitz im Land Baden-Württemberg hat. Gemeint ist nicht der tatsächliche Wohnsitz, der beim örtlichen Einwohnermeldeamt hinterlegt ist, sondern der Wohnsitz, der im Spielkonto (§ 6 Abs. 2a GlüStV 2021) beim Anbieter gespeichert ist.

Die Online-Casinospielsteuer schuldet nicht der Spieler, sondern der Veranstalter des Online-Casinospiels. In bestimmten Auslandsfällen schuldet zudem der vom Veranstalter zu bestimmende steuerliche Beauftragte die Steuer. Der Steuerschuldner muss die Online-Casinospielsteuer monatlich im Wege der Steueranmeldung an das zuständige Finanzamt entrichten.

Bemessungsgrundlage der baden-württembergischen Online-Casinospielsteuer ist der Brutto-Spielertrag. Brutto-Spielertrag ist der Betrag, um den die täglichen Spieleinsätze aus den Online-Casinospielen die den Spielern nach den Spielregeln zustehenden Gewinne übersteigen. Spielverluste eines Spieltags sind mit den Brutto-Spielerträgen des laufenden Kalendermonats zu verrechnen.

Die Online-Casinospielsteuer beträgt im Kalendermonat bei Brutto-Spielertrag von bis zu 300.000 Euro 15 %, für den 300.000 Euro übersteigenden Betrag bis zu 750.000 Euro 20 % und für den 750.000 Euro übersteigenden Betrag 25 % des Brutto-Spielertrags.

GLÜCKSPIELSTEUERRECHT