Glücksspiel gibt es seit der Antike. Während die Menschen in der Ursprungszeit mit Würfeln und Spielsteinen um Vermögenswerte spielten, sind es heute vor allem Automatenspiele und Sportwetten, denen Menschen in der Hoffnung zuneigen, ihr Vermögen zu vergrößern.
Das Begriffsverständnis des Glücksspiels kann in Gesetzen unterschiedlich ausfallen. Kennzeichnend für ein Glücksspiel sind aber stets drei Wesensmerkmale:
Abzugrenzen ist das Glücksspiel vom Geschicklichkeitsspiel. Bei diesem entscheidet über den Ausgang des Spiels nicht überwiegend der Zufall, sondern die Fähigkeiten des Teilnehmers. Zu solchen Geschicklichkeitsspielen gehören z.B. Skat, Schafkopf oder Pfeilwerfen.
Ferner grenzt sich Glücksspiel vom bloßen Unterhaltungsspiel ab, bei dem der Teilnehmer keinen Einsatz zahlen muss und/oder keine Chance auf einen Gewinn erhält (z.B. Spielautomaten mit Freispielen ohne Auszahlungsfunktion).
Die Regulierung von Glücksspielen steht in der Verantwortung von Bund und Ländern, die sich die Gesetzgebungszuständigkeit je nach Spielform aufteilen. Besonders präsent ist der zwischen den Bundesländern geschlossene Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021).
Er reguliert den größten Teil von öffentlichen Glücksspielen in Deutschland. Anwendung findet er auf die Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen.
Ein Glücksspiel liegt nach seinem Verständnis vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (§ 3 Abs. 1 S. 1 GlüStV 2021).