ONLINE-CASINOSPIELSTEUER

SCHLESWIG-HOLSTEIN

ONLINE-CASINOSPIELSTEUER SCHLESWIG-HOLSTEIN erklärt

Mit der Online-Casinospielsteuer führte Schleswig-Holstein im Jahr 2022 eine spezielle  Glücksspielsteuer auf Online-Casinospiele ein. Rechtliche Grundlage für die Besteuerung ist  das Gesetz des Landes Schleswig-Holstein zur Besteuerung von Online-Casinospielen  (SHOnlCasBesteuG). Die Steuereinnahmen fließen ausschließlich dem Land Schleswig 

Holstein zu. 

Steuergegenstand der Online-Casinospielsteuer sind gemäß § 1 SHOnlCasBesteuG Online Casinospiele im Sinne des § 22c Absatz 1 und 2 GlüStV 2021 in Verbindung mit § 17 Abs. 1  S. 1 des Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein zur Ausführung des Staatsvertrages zur  Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland. Gemeint sind virtuelle Nachbildungen  von Bankhalterspielen und Live-Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten  Bankhalterspiels mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet. Dazu gehören etwa Roulette,  Black Jack, Pokerspiel-Varianten, bei denen der Veranstalter mit eigenem Risiko mitspielt. 

Weitere Voraussetzungen zur Besteuerung von Online-Casinospielen sieht die Vorschrift des  Steuergegenstandes in § 1 SHOnlCasBesteuG nicht vor. Schon von Verfassungs wegen muss  allerdings ein territorialer Bezugspunkt der Online-Casinospiele zum Hoheitsgebiet Schleswig Holsteins bestehen.  

Schuldner der Online-Casinospielsteuer ist der Veranstalter und nicht der Spieler. Neben ihm  schuldet der steuerliche Beauftragte, der in bestimmten Auslandskonstellationen zu benennen ist, die Steuer. Der Steuerschuldner hat die Steuer monatlich im Wege der Steueranmeldung  an das zuständige Finanzamt entrichten. 

Die Online-Casinospielsteuer bemisst sich nach dem im Kalendermonat erzielten  Bruttospielertrag. Bruttospielertrag ist der Betrag, um den der Spieleinsatz den ausgezahlten  Gewinn übersteigt. 

Die Online-Casinospielsteuer beträgt im Kalendermonat bei einer Bemessungsgrundlage von  bis zu 300.000 Euro 34 %, für den 300.000 Euro übersteigenden Betrag bis zu 750 000 Euro  39 % und für den 750.000 Euro übersteigenden Betrag 44 % des Bruttospielertrags. 

Hat der Veranstalter zugleich die aus Online-Casinospielen erzielten Umsätze, die auf eine  Veranstaltung in Schleswig-Holstein zurückgehen, Umsatzsteuer zu entrichten, ermäßigt sich die Online-Casinospielsteuer um den Steuerbetrag der Umsatzsteuer. 


GLÜCKSPIELSTEUERRECHT