Mit der Online-Casinospielsteuer führte das Land Hessen im Jahr 2022 eine spezielle Glücksspielsteuer auf Online-Casinospiele ein. Ihre Grundlage findet sie im Hessischen Online-Casinospielsteuergesetz (HOCStG). Die Einnahmen dieser Landessteuer fließen ausschließlich dem Land Hessen zu.
Der Online-Casinospielsteuer unterliegen, wie ihre Bezeichnung bereits verrät, im Internet angebotene Online-Casinospiele. Dies sind virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen und Live-Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten Bankhalterspiels mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet. Dazu gehören z.B. Roulette, Black Jack, Pokerspiel-Varianten, bei denen der Veranstalter mit eigenem Risiko mitspielt.
Die Online-Casinospiele unterliegen nur dann der Hessischen Online-Casinospielsteuer, wenn sie im Geltungsbereich des Gesetzes, mithin im Land Hessen, veranstaltet werden. Dies ist kraft Gesetzes der Fall, wenn der Spieler im Zeitpunkt der Vornahme der zur Entstehung des Spielvertrages erforderlichen Handlungen seinen registrierten Wohnsitz im Land Hessen hat. Gemeint ist nicht der tatsächliche Wohnsitz, der beim örtlichen Einwohnermeldeamt hinterlegt ist, sondern der Wohnsitz, der im Spielkonto nach § 6a Abs. 2 GlüStV 2021 beim Anbieter
gespeichert ist.
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Schuldner der Online-Casinospielsteuer ist der Veranstalter und nicht der Spieler. Neben ihm schuldet der steuerliche Beauftragte, der in bestimmten Auslandskonstellationen zu benennen ist, die Steuer. Der Steuerschuldner hat die Steuer monatlich im Wege der Steueranmeldung an das zuständige Finanzamt entrichten.
Bemessungsgrundlage der Online-Casinospielsteuer ist der Bruttospielertrag.Bruttospielertrag ist der Betrag, um den im Kalendermonat (Besteuerungszeitraum) die Spieleinsätze die Gewinne übersteigen, die den Spielern nach den Spielregeln zustehen.
Die Online-Casinospielsteuer beträgt bei einem Bruttospielertrag im Kalenderjahr von bis zu 7,5 Millionen Euro 30 % des Bruttospielertrags, für den 7,5 Millionen Euro übersteigendenBruttospielertrag 50 % des Bruttospielertrags. Umsätze, die auf die Veranstaltung von Online-Casinospielen im Land Hessen zurückgehen und für die der Veranstalter bereits Umsatzsteuer entrichten musste, können auf Antrag
angerechnet werden.