Im Jahr 2022 führte das Nordrhein-Westfalen mit der Online-Casinospielsteuer eine spezielle Glücksspielsteuer auf Online-Casinospiele für sein Hoheitsgebiet ein. Die Steuer findet ihre rechtliche Grundlage im Gesetz über die Zulassung von Online-Casinospielen im Land Nordrhein-Westfalen (OCG NRW). Der fünfte Teil des Gesetzes (§§ 19 bis 35 OCG NRW) regelt die Besteuerung des Online-Casinospiels.
Die Steuereinnahmen der Online-Casinospielsteuer fließen dem Land Nordrhein-Westfalen zu. Sie ist nach Maßgabe des Haushaltsplans für öffentliche oder gemeinnützige Zwecke zu verwenden, insbesondere für Maßnahmen der Spielsuchtprävention und für die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele.
Gegenstand der Online-Casinospielsteuer sind im Internet angebotene Online-Casinospiele. Hierunter versteht das Gesetz virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen und Live Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten Bankhalterspiels mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet. Dazu gehören etwa Roulette, Black Jack, Pokerspiel-Varianten, bei denen der Veranstalter mit eigenem Risiko mitspielt.
Online-Casinospiele unterliegen nur dann der nordrhein-westfälischen Online Casinospielsteuer, wenn sie im Geltungsbereich des OCG NRW, also im Land Nordrhein Westfalen, veranstaltet werden. Dies ist kraft Gesetzes der Fall, wenn der Spieler die zur Entstehung des Spielvertrages erforderlichen Handlungen in Nordrhein-Westfalen vornimmt. Erfolgt die Spielteilnahme an einem Online-Casinospiel über ein Spielkonto nach § 6a GlüStV 2021 an einem im Inland auf Grundlage des § 22c Abs. 1 GlüStV 2021 erlaubten Angebot, gelten die Handlungen als in dem Land der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen, welches das Online-Casinospiel selbst veranstaltet, erlaubt oder konzessioniert hat.
Steuerschuldner der Online-Casinospielsteuer ist nicht der Spieler, sondern der Veranstalter des Online-Casinospiels. Neben ihm schuldet auch der steuerliche Beauftragte, der in bestimmten Auslandskonstellationen vom Veranstalter zu benennen ist, die Steuer. Die Steuer hat der Steuerschuldner monatlich im Wege der Steueranmeldung an das zuständige Finanzamt entrichten.
Bemessungsgrundlage der Online-Casinospielsteuer NRW ist der Bruttospielertrag. Bruttospielertrag ist der Betrag, um den der Spieleinsatz den Gewinn der Spielerinnen und Spieler übersteigt, der diesen nach den Spielregeln zusteht. Spielverluste eines Spieltags werden mit den Bruttospielerträgen des laufenden Kalendermonats verrechnet.
Die Online-Casinospielsteuer beträgt 30 % des Bruttospielertrags. Sie erhöht sich für den Teil der Bruttospielerträge, der 15 Millionen Euro im Kalenderjahr übersteigt, auf 55 % des Bruttospielertrags.
Umsätze, die durch die Veranstaltung von Online-Casinospielen in Nordrhein-Westfalen bedingt sind und für die der Veranstalter bereits Umsatzsteuer entrichten musste, können auf Antrag angerechnet werden.
Durch die Entrichtung der Online-Casinospielsteuer ist der Veranstalter des Online Casinospiels von der Zahlung derjenigen Landes- und Gemeindesteuern befreit, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb des Online-Casinospiels stehen